In Garching 10 km nördlich von München bauen die Technische Universität München und die Bayerische Staatsregierung mit der Firma Siemens einen neuen Atomreaktor, den F orschungsReaktorMünchen II (frm II). Sie meiden das Wort "Atomreaktor", sie sprechen lieber verharmlosend von "Neutronenquelle", "Schwimmbadreaktor" und "unsere Heimatquelle". Dieser Atomforschungsreaktor soll das alte Atomei ersetzen, das als erster Atomreaktor in Deutschtand im Jahre 1957 in Betrieb genommen worden ist und im Sommer 2000 außer Dienst gestellt wurde. Der neue, größere Atomforschungsreaktor frm II soll durch die risikoreiche Kernspaltung nicht Wärme zur Stromgewinnung sondern möglichst viele Neutronen für Forschungszwecke erzeugen.
Die MÜTTER GEGEN ATOMKRAFT e. V. halten dieses weitere Atomprojekt für unverantwortbar:
Der frm II ist der einzige Atomreaktor-Neubau in Deutschland seit der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl. Er ist außerdem der weltweit einzige neue Reaktor, in dem hochangereichertes Uran (Highly Enriched Uranium = HEU) als Brennstoff eingesetzt werden soll. Dieses Material ist zum Atombombenbau geeignet.
Der frm II ist noch nicht in Betrieb, da die nukleare Betriebsgenehmigung (3. Teilerrichtungsgenehmigung) aussteht.
Im März vorigen Jahres wurde die Erlaubnis zur Benutzung der Isar als radioaktive Müllkippe rechtskräftig: damit dürfen bei Garching beim Fluß-km 130,300 schwachradioaktive Abwässer, Kühlwasser und gesammeltes Niederschlagswasser, das ebenfalls radioaktiv belastet sein kann, in die Isar geleitet werden. Einleiten dürfen folgende Einrichtungen der TU München: das Institut für Radiochemie, das Zyklotron und der noch im Bau befindliche neue Atomforschungsreaktor FRM 2, für den im vorauseilenden Gehorsam diese Erlaubnis ausgesprochen wurde, obwohl die Betriebsgenehmigung noch nicht erteilt ist. Darüberhinaus hat die bayerische Staatsregierung über das Landratsamt München eine "Gehobene Erlaubnis" erteilt. In der Vergangenheit war für Einleitungen in die Isar nur eine "Einfache Erlaubnis" erteilt worden. Die nun erteilte "Gehobene Erlaubnis" bedeutet, dass von jetzt an die Bürgerinnen und Bürger im Falle einer Schädigung von Gesundheit und Eigentum durch Radioaktivität keine Möglichkeit mehr haben werden, eventuelle Schäden einklagen zu können. Diese rechtliche Benachteiligung der Bürger ist gravierend, da die von der TU beantragten Radioaktivitätsmengen in voller Höhe in den Genehmigungsbescheid eingegangen sind. Der neue Atomforschungsreaktor frm II darf zehnmal mehr an radioaktivem Tritium einleiten als das alte Atomei bisher. Außerdem darf er 100 mal mehr an radioaktiven Nukliden - ohne Tritium - einleiten als dies große Atomkraftwerke im Betrieb tatsächlich tun.
Über 50.000 Menschen haben im atomrechtlichen Verfahren gegen diesen neuen Reaktor Einwendungen erhoben. Zudem wurde erstmals in Deutschland ein kommunaler Bürgerentscheid zu einem Atomprojekt durchgeführt mit dem Ergebnis, dass die Mehrheit der Garchinger Bevölkerung den frm II ablehnt.
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