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EURATOM-Vertrag: Protest-Mail-Aktion der Umweltverbände
-Atomkraft raus aus EU-Verfassung-

Online Aktion: Atomkraftförderung raus aus der europäischen Verfassung!
Für eine zukunftsfähige Energiepolitik in Europa

Eine gemeinsame Aktion deutscher Umweltverbände, darunter BUND, BBU, Deutscher Naturschutzring, EUROSOLAR, Forum Umwelt und Entwicklung, Germanwatch, Grüne Liga, NABU, Robin Wood, urgewald und WWF.
In Brüssel basteln Politiker und Bürokraten zur Zeit an einer Verfassung für die Europäische Union. Der gegenwärtige Entwurf sieht dabei auch die Förderung der unverantwortlichen Atomenergie vor: der Euratom-Vertrag, ein Relikt aus den Jugendjahren der Europäischen Staatengemeinschaft, soll - so schlägt das Präsidium des eigens für die Verfassungsdiskussion eingerichteten "EU-Konvents" vor - weitgehend unverändert erhalten bleiben.
Helfen Sie uns, dies zu verhindern, indem Sie heute noch eine Protest-eMail an Außenminister Fischer und die übrigen deutschen Mitglieder des EU-Konvents schicken.


50 Jahre EU-Atomförderung sind genug!
Der EURATOM - Vertrag wurde vor 45 Jahren als einer der Gründungsverträge der späteren EU zur Förderung der Atomkraft verabschiedet und ist seit seinem Inkrafttreten unverändert geblieben: Er ist undemokratisch, weil sowohl nationale Parlamente als auch das Europäische Parlament bei allen Entscheidungsabläufen ausgeschlossen sind.
Er ist ideologisch überholt: Gegenwärtig planen nur 4 der 15 jetzigen EU Mitgliedsstaaten eine Fortsetzung der Atomkraftnutzung.
Diese Mehrheit gegen Atomkraftnutzung ändert sich auch nicht nach der EU Erweiterung. Er ist unverantwortlich: Der Vertrag enthält keinerlei Bestimmungen zu Anlagensicherheit, Entsorgung und Endlagerung oder zu Bauweise und Betrieb von Anlagen, nicht einmal europäisch einheitliche Sicherheitsstandards existieren.
Dieser Vertrag soll jetzt Teil einer europäischen Verfassung werden!
Das Präsidium des EU-Konvents hat seinen "Vorschlag für das Vorgehen in Bezug auf den Euratom-Vertrag" (CONV 621/03) vorgelegt, der vorsieht Euratom unverändert, in Form eines Protokolls in die europäische Verfassung aufzunehmen.

Das würde bedeuten, dass die EU und die Mitgliedsstaaten (also auch Deutschland) sich dazu verpflichten, die Atomkraft ohne demokratische Kontrolle durch nationale Parlamente (z.B. den Bundestag) oder das europäische Parlament zu fördern.
Die Atomindustrie würde weiterhin eine EU-Sonderwirtschaftszone bleiben mit einseitigen finanziellen Vorteilen, z.B. durch die dann weiter bestehende Trennung des Atom-Forschungsbudgets von den anderen Forschungsprogrammen der EU oder die billigen Finanzquellen (d.h. Subventionen) für Atomenergie durch die Euratom-Kreditagentur.


Der Vorschlag des Präsidiums ist aus umwelt-, europa-, energie- und wirtschaftspolitischer Sicht abzulehnen. Euratom ist unzugänglich für die europäische Bevölkerung und eine nachteilige Hypothek für ein neues Europa, und nicht zuletzt für potentielle Referenden in den Nationalstaaten.
Dabei gibt es einen vernünftigen Gegenvorschlag: Konventsmitglieder selbst wie die belgische Marie Nagy u.a. haben vorgeschlagen, die ökonomische Vorrangstellung von Euratom abzuschaffen, den Vertrag der Mitkontrolle des europäischen Parlaments zu unterstellen, die atomfixierte Präambel (Förderung und Ausweitung der Atomenergie) zu streichen, nur die Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen aus dem jetzigen Vertrag zu übernehmen und Euratom nach 50 Jahren, wie den EGKS Vertrag (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) auslaufen zu lassen (für Euratom wäre das 2007).
Die Bündnisgrünen, allen voran Bundesaußenminister Fischer, haben sich in der Debatte zur Reform von Euratom im Rahmen des EU-Verfassungskonvents bislang extrem zurückgehalten.
Das Auswärtige Amt hat diktiert, die Euratom-Frage aus Rücksicht auf die deutsch französische Achse aus dem Konvent rauszuhalten. Nach dem Präsidiumsvorschlag grenzt eine solche Haltung an Fahrlässigkeit.
Anfang März hatte Friends of the Earth Europe eine Petition zur Abschaffung des Euratom Vertrages vorgelegt, die über hundert Umweltorganisationen aus 29 Ländern unterzeichnet hatten. Gemeinsam fordern auch deutsche Umweltorganisationen die Abschaffung des Euratom-Vertrages in seiner jetzigen Form, und beziehen sich dabei auf die Vorschläge der Konventsmitglieder Nagy u.a. (CONV 563).
50 Jahre EU-Atomförderung sind genug!
Bitte unterstützen Sie mit Ihrer persönlichen e-mail die deutschen Umweltverbände und werden Sie aktiv gegen eine europäische Atomverfassung!
Fordern Sie von Fischer und den deutschen Konventsmitgliedern, die Förderung der Atomenergie aus Europas Verfassung herauszuhalten und sich gegen den Vorschlag des EU-Konventspräsidiums auszusprechen. Statt dessen sollte Deutschland den vorliegenden Gegenvorschlag unterstützen und auf eine Beendigung des Euratom-Vertrages bis spätestens 2007 hinwirken.




Ein Vertrag aus dem Jahre 1957 bestimmt unser Leben im Jahre 2003:
der EURATOM-VERTRAG

1957 bekam Deutschland seinen ersten Atomreaktor - das Garchinger Atomei. Es war die Zeit, da die Politik mit Enthusiasmus die sog. friedliche Nutzung der Atomenergie begrüßte.
Im gleichen Jahr wurden der EWG-Vertrag und der EURATOM-Vertrag unterzeichnet. Beide Verträge bilden die rechtliche Grundlage für die Europäische Union.
Aber anders als der EWG-Vertrag, der ja in die EU-Verträge mündete und in Maastricht und Amsterdam immer wieder verändert und angepasst wurde, blieb der EURATOM-Vertrag über 45 Jahre fast unverändert.
Euratom ist heute ein politisches Gebilde, das, im Schatten der Öffentlichkeit und der parlamentarischen Kontrolle weitgehend entzogen, dennoch eine erhebliche Rolle spielt in der europäischen Energiepolitik.

Und so werden die im EURATOM-Vertrag formulierten Aufgaben wahrgenommen:

Der Vertragstext als Hebel gegen den deutschen Ausstiegsbeschluß
Kurz vor Inkrafttreten des neuen deutschen Atomgesetzes am 14. Dez. 2001 versuchte die EU Generaldirektion Energie den deutschen Ausstieg aus der Wiederaufarbeitung (konkret: ab 2005 dürfen keine Brennelemente mehr in die WAA geliefert werden) zu untersagen.
Die Energie-Kommissarin lässt der Bundesregierung am 12. Dezember schreiben, der deutsche Vertragstext sei mit dem im EURATOM-Vertrag verbrieften "gemeinsamen Markt auf dem Kerngebiet(�) unvereinbar". Zwar konnte die Bundesregierung sich durchsetzen, bemerkenswert bleibt, dass der Euratom-Vertrag bemüht wird, eine nationale Ausstiegsentscheidung zu untergraben.

Fazit und Ausblick

Der Euratom-Vertrag ist in vielerlei Hinsicht überholt.

Nach den Ereignissen von Harrisburg und Tschernobyl ist es unverantwortlich, weiterhin Milliarden Euro in diese Technologie zu investieren. Unsere Steuergelder tragen nur zu mehr Un-Sicherheit in Europa bei. Auch hat sich die Un-Wirtschaftlichkeit er Atomtechnologie inzwischen erwiesen. Die französische EDF überlebt nur durch Staatsgelder, die englische British Energy ist pleite.
Hinzu kommt: Die Förderung der Atomenergie hat heute keine demokratische Legitimation mehr. In einer Zeit, da von den 15 (alten) EU-Staaten 11 entweder keine Atomenergie nützen ( z.B.: Österreich, Italien, Dänemark, Irland, Luxemburg) oder Ausstiegsszenarien entwickelt haben (z.B.: Deutschland, Belgien, Schweden, die Niederlande) ist dringend geboten, den Euratom-Vertrag zu annulieren.

Der Konvent - die Chance für eine Weichenstellung

Seit Februar 2002 tagt unter der Leitung von Giscard d'Estaing der europäische Konvent. Vertreten darin sind alle derzeitigen EU-Staaten, die beitrittswilligen Staaten und alle EU-Institutionen. Aufgabe des Konvents ist es, eine europäische Verfassung zu erarbeiten und alle Gesetze und EU-Institutionen auf den Prüfstand zu stellen, um sie mit den Gesetzen der neuen Beitrittsländer in Einklang zu bringen.
Ginge es nach de Palacio, so würde der EURATOM-Vertrag lediglich modifiziert. Dem EURATOM-Vertrag muss aber sein Vertragsstatus genommen werden. Nur so entfällt der Förderzweck für die Atomenergie, nur so werden dem Europäischen Parlament endlich Mitspracherechte eingeräumt, nur so bekommen die bisher stiefmütterlich behandelten Erneuerbaren Energien gleiche Ausgangschancen.
Dies zu fordern - in Briefen an Politiker, in Gesprächen und bei Veranstaltungen - sollten wir uns vornehmen.

Quellen:
- Broschüre Bürger aktiv, Oberösterreichische Überparteiliche Plattform gegen Atomgefahr, Sept. 2002, 27.Jahrgang, Nr.178
- Süddeutsche Zeitung "Nukleare Sicherzeit ist keine nationale Frage, vom 7.11.2002
- Süddeutsche Zeitung "Trittin gegen Atompläne der EU-Kommussion" vom 6.11.02
- Frankfurter Rundschau "Der EURATOM-Skandal" 19.9.2002
- taz Nr. 6963 vom 25.1.2003 S. 11 , Verfahrensfehler bei Euratom-Krediten
www.eu-energy.com
www.europa.eu.int
Stand Februar 2003



Rückstellungen sind der Bremsklotz für den Ausstieg


Die Forderung der EU Kommissarin für Energie und Verkehr Loyola de Palacio im Herbst 2002 hatte bei uns in Deutschland heftige Reaktionen ausgelöst: Sie schlug vor, die Rückstellungs-Gelder in einen von der EU verwalteten Fond einzubringen. Die Elektrizitäts-Versorgungs-Unternehmen (EVUs) sprachen von "Enteignung", Umweltverbände protestierten gegen die geplante Verwendung der Fond-Gelder für die Nachrüstung osteuropäischer Alt-AKWs. Manche/r hat sich da sicher gefragt, was sind Rückstellungs-Gelder?

1. Was sind Rückstellungen?
Beginnen wir mit einem Beispiel: Ein Geschäft macht zum 31.12. seine Bilanz. Sein Lieferwagen ist wegen eines selbst verschuldeten Unfalls in Reparatur. Man weiß noch nicht die Höhe der Reparaturrechnung, man schätzt die Kosten und bildet in dieser Höhe eine Rückstellung.
Rückstellungen werden also gebildet für in der Höhe ungewisse Verbindlichkeiten in der Zukunft. (Rückstellungen werden von Ökonomen als Fremdkapital angesehen, da sie eigentlich Schulden sind.) Wenn das Geschäft bis dahin einen Gewinn von 1 MIO ergeben hatte, muss man zuerst diese Rückstellung von z.B. 40.000 abziehen.
Es müssen also nur noch 960.000 EUR versteuert werden. Bei einem Steuersatz von 40% verringert sich die Steuerschuld um 16.000,-EUR.
(Etwas anderes sind Rücklagen: Rücklagen bei einer Firma werden gebildet, indem man bereits versteuerten Gewinn nicht ausschüttet, sondern als Reserve = Rücklage behält. Rücklagen sind Eigenkapital.)

2. Die Rückstellungen der AKWs
Die Beseitigung des Atommülls ist auch 40 Jahre nach Beginn der kommerziellen Nutzung der Atomenergie noch ungelöst. Was dafür an Kosten entstehen wird, kann man nur schätzen. Auch der Abriss der verseuchten AKWs dauert viele Jahre und kostet enorm viel.
Nach � 9 des Atomgesetzes muss der Staat den Atommüll beseitigen, bezahlen müssen die Verursacher. Ob die Rückstellungen ausreichen werden, weiß heute niemand.
Bis heute haben die Betreiber der 19 deutschen AKWs rund 35 MILLIARDEN EUR zurückgestellt. Sie haben (natürlich mit Genehmigung des Staates) die Strompreise so kalkuliert, dass sie diese Gelder beiseite legen konnten.
Diese Rückstellungen bieten für die Betreiber zwei unschätzbare Vorteile: Erstens bringen sie ihnen eine enorme Steuerersparnis (s.o.!), und zweitens haben sie damit Geld zu Verfügung, mit dem sie bis zum Tage der Stilllegung in verschiedenster Weise arbeiten können.

3. Was machen die Betreiber mit den Rückstellungs-Geldern?
Die Rückstellungsgelder werden verwendet
Diese Verwendung birgt zwei beachtliche Probleme: Zum einen die Wettbewerbsverzerrung und zum anderen den möglichen Verlust der Gelder durch Insolvenzen.
Die Europäische Kommission stufte schon in ihrem 2. Bericht zur Harmonisierung des europäischen Strommarktes den Verbleib der Atomrückstellungen bei den EVUs als wettbewerbsverzerrend ein.
Einige deutsche Stadtwerke klagen deshalb derzeit gegen diese Praxis. Und seit ENRON und übrigens auch der britische Energiekonzern British Energy pleite gegangen sind, denkt man auch bei uns neu nach: Wer bezahlt den Abbau und die Endlagerung, wenn ein Energieunternehmen insolvent wird?
Die Antwort heißt: Wir, die SteuerzahlerInnen. Und damit hätten wir dann doppelt bezahlt (denn auf dem Strompreis war's ja schon drauf).

4. Warum die Rückstellungen einen schnellen Ausstieg verhindern
Wird ein AKW abgeschaltet, so wie es mit Obrigheim Ende 2002 hätte geschehen sollen, so werden für dieses dann keine Rückstellungen mehr vorgenommen. Daraus folgt: Es gibt keine steuerlichen Vorteile mehr.
Im Gegenteil: Die vorhandenen Rückstellungen müssen angegriffen werden, um Rückbau und Entsorgung zu bezahlen. Damit nimmt das Interesse der EVUs stark ab, alte, auch unwirtschaftlich arbeitende AKWs abzuschalten.
Die Gesamtsumme von 35 Milliarden EUR (für alle deutschen AKWs) wirft bei einem bescheiden angenommenen Zins von nur 5% pro Jahr allein 1,75 Milliarden EUR ab.
Damit ist klar, dass die EVUs kein Interesse an einer baldigen Stilllegung von AKWs haben können. Jedes weitere Betriebsjahr bringt ihnen weitere Milliarden.

5. Darum gehören die Rückstellungen in einen staatlichen Fond!
Schweden und die Schweiz haben die Rückstellungsgelder in einem staatlichen Fond.
Beim Fachgespräch über die Atommüllendlagerung im Bayer. Landtag am 21.1.03 sagte Wolfgang Ehmke von der BI Lüchow-Dannenberg: "Wo die de Palacio recht hat, hat sie recht!". Und er meinte damit ihren Vorschlag, einen europäischen Rückstellungs-Fond zu bilden.
Dem können wir nur zustimmen. Allerdings: Wir müssen Einfluss nehmen auf die Verwendung dieser Gelder! Ein Aufrüsten osteuropäischer Alt-Reaktoren, wie sie es plant, müssen wir verhindern!



Internationale Informationspolitik zu Tschernobyl-Folgen

Die Untersuchungen zum Internationalen Tschernobyl-Projekt der IAEA dauerten von Januar 1990 bis Ende Februar 1991.
Allein im Jahr 1990 lag in Belarus die Zahl der Neuerkrankungen an Schilddrüsenkrebs bei Kindern mehr als 30-fach über dem 10-Jahres-Mittelwert vor Tschernobyl.
Wie durch spätere tatsächlich unabhängige Forschungen und die Recherchen der BBC bewiesen werden konnte, hatte die IAEA mit ihrer internationalen Expertenkommission zum Zeitpunkt des Kongresses und der Bericht-legung 1991 bereits alle wichtigen Fakten einschließlich des histopathologischen Nachweises für den bereits zig-fachen Anstieg des Schilddrüsenkrebses bei Kindern in Händen.
Die Kernaussage im Bericht der IAEA "... (es gab) aber keine Gesundheitsstörungen, die direkt einer Strahlenbelastung zugeordnet werden konnten" war damit eine Lüge und die gezielte Täuschung der Weltöffentlichkeit, getragen von den Mitgliedern der Expertenkommission der IAEA, den Experten der USA Prof. Mettler (Leiter der Medizinischen Expertengruppe des Internationalen Tschernobyl-Projekts) und Kollegen und den Experten der Europäischen Union, Japans etc.!
Die Satzung der IAEA zeigt, dass diese UNO-Organisation in Wirklichkeit eine Lobby-Organisation der Atomwirtschaft ist. Die wesentlichen Aufgaben und Ziele der IAEA sind in ihrer Satzung ausgewiesen.
Dort steht: -Die Internationale Atomenergieagentur (IAEA) begann ihre Arbeit am 29. Juli 1957 als eine autonome Organisation zwischen den Regierungen unter der Schirm herrschaft der Vereinten Nationen. Es ist ihre wichtigste Funktion, den Beitrag der Atomenergie für Frieden, Gesundheit und Wohlstand weltweit zu beschleunigen und auszuweiten .... Die IAEA berät und unterstützt in technischer Hinsicht die Mitgliedstaaten (112 im Jahre 1984) bei der Entwicklung der Kernkraft. ... sie fördert die Anwendung von Strahlung und von Isotopen in der Landwirtschaft, Industrie, Medizin, Biologie und Hydrologie...

Trotz des massiven Anstiegs von Schilddrüsenkrebs in Belarus nicht nur bei Kindern, sondern seit Jahren auch bei Jugendlichen und Erwachsenen verbreitete die IAEA am 13. Juni 2000 erneut weltweit eine die Tschernobyl- Folgen bagatellisierende Pressemitteilung und zitierte dabei die Aussagen des neuen Berichts von UNSCEAR, dem wissenschaftlichen Komitee der UNO für die Effekte der Atomstrahlung.

UNSCEAR erklärt: "Medizinische Strahlenfolgen des Tschernobyl-Unfalls: Es gibt keinen Hinweis auf eine größere Auswirkung für die Gesundheit der Bevölkerung, die man 14 Jahre nach dem Unfall der Strahlen-belastung zuordnen könnte, abgesehen von einem hohen Anteil an (behandelbaren, nicht tödlichen) Schilddrüsenkrebsfällen bei Kindern. ... Es gibt keinen wissenschaftlichen Hinweis auf Anstiege der Inzidenz oder Mortalität an Krebs allgemein oder an nicht bösartigen Gesundheitsstörungen, die mit Strah-lenbelastung in Beziehung gebracht werden könnten. "
Diese Aussage des wissenschaftlichen UNO-Komitees ist nachweislich falsch. Denn sie leugnet z. B. den massiven Anstieg der Schilddrüsenkrebsfälle bei den Erwachsenen und die Anstiege bei den anderen Krebsarten.
Die Behauptung "abgesehen von einem hohen Anteil an (behandelbaren, nicht tödlichen) Schilddrüsenkrebsfällen bei Kindern". . ist außerdem zynisch, denn " behandelbar und nicht tödlich" gilt auf Dauer nur dann, wenn der komplette westliche Behandlungsstandard für die betroffenen Menschen voll zur Verfügung steht. Dies ist aber in Belarus und den anderen beiden GUS-Staaten nicht der Fall.
Bis heute engagiert sich keine UNO, keine WHO, keine IAEA, keine EC, keine westliche Regierung in der kontinuierlichen Diagnostik, Therapie und Nachsorge von Patienten mit Schilddrüsenkrebs in Belarus.
Sie wird bisher zu einem erheblichen Teil durch das deutsche nicht staatliche Otto Hug Strahleninstitut- MHM gewährleistet. Allerdings bleiben inzwischen viele Patienten ohne qualifizierte Diagnostik und Behandlung, weil die Mittel nicht reichen.
Was mag der Grund für die falsche, die Tschernobyl- Folgen bagatellisierende Behauptung der UNO-Kommission UNSCEAR sein, welche die IAEA als pronukleare Lobby-Organisation der UNO im eigenen Interesse eilfertig und weltweit verbreitet?
Eine Erklärung kann man finden, wenn man die Aufgabe und Zusammen- setzung von UNSCEAR und die darin agierenden Personen betrachtet.
UNSCEAR wurde am 3. Dezember 1955 u. a. mit der Aufgabe gegründet, " in angemessener und nützlicher Form .... über beobachtete Pegel von ionisierender Strahlung und Radio-aktivität in der Umwelt und .... über wissenschaftliche Ergebnisse zu den Effekten von ionisierender Strahlung auf den Menschen und die Umwelt" zu berichten.
Die Mitglieder von UNSCEAR werden nicht z. B. durch einen internationalen Fach-kongress gewählt. Vielmehr setzt sich UNSCEAR aus Wissenschaftlern zusammen, welche die Regierungen von 21 Staaten bestimmen, die Atomwaffen besitzen bzw. an der Nutzung der Atomenergie starkes Interesse haben. Sie entsenden jeweils einen Wissen-schaftler als Repräsentanten dieses Staates als Mitglied von UNSCEAR.
Die Regierungen können weitere Wissenschaftler als Berater entsenden. Damit wird für jedermann klar, dass in diesem Gremium nicht unabhängige Wissenschaftler und Fachleute entscheiden, sondern die weisungsgebundenen Abgesandten von Regierungen, die deren pronukleare Interessen vertreten.
Und so wundert es nicht mehr, dass Prof. Mettler für die USA, Pro� Iljin für Russland und viele andere, die bereits 1991 beim Internationalen Tschernobyl-Projekt mit falschen Behauptungen die Weltöffentlichkeit getäuscht haben, weiterhin als Vertreter ihrer Staaten im UNSCEAR-Komitee sitzen und Tschernobyl-Folgen bagatellisieren.

An diesen Beispielen wird klar, wie nach außen hin unabhängig voneinander erscheinende Gremien der internationalen Politik in Wirklichkeit durch dieselben Personen gebildet und beraten werden.
Die Weltöffentlichkeit wird in dem Irrglauben gehalten, die Feststellungen von IAEA und von UNSCEAR gingen auf die Untersuchungen verschiedener, von einander unabhängiger Experten zurück. Deswegen seien die Aussagen glaubwürdig.
In Wirklichkeit handelt es sich um identische Personen, die zudem als abgesandte Repräsentanten von Regierungen klaren Vorgaben und Interessensbindungen unterliegen und diese in dem UNO-Komitee auch vertreten.
In Fragen nationaler Regelungen des Strahlenschutzes für die Bevölkerung und beruflich Belastete berufen sich die meisten Staatsregierungen auf die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission ICRP. Auch dieses Gremium wird nicht durch unabhängig gewählte Experten gebildet, sondern unterliegt dem direkten Einfluss pronuklear eingestellter Regierungen. Denn viele Mitglieder des UNSCEAR-Komitees sind gleichzeitig auch die Mitglieder der ICRP, wie Mettler, Iljin und andere. Deshalb ist es wiederum nicht verwunderlich, dass die Empfehlungen der ICRP den Wünschen der Atomwirtschaft in der Regel weit entgegenkommen.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO war bisher in ihrer Berichterstattung über Tschernobyl-Folgen sehr zurückhaltend. Insbesondere hat sie den fortgesetzt unrichtigen Behauptungen der UNO-Organisationen IAEA und UNSCEAR nicht widersprochen. Die Hintergründe sind nur wenigen bekannt.
Denn zwischen der Internationalen Atomenergieagentur IAEA und der Weltgesundheits- organisation WHO besteht ein Vertrag über die Art des gegenseitigen Umgangs [Res. WHA 12/40 vom 28.05.1959].
Darin haben die IAEA und die WHO u. a. vereinbart:

Dadurch kann die IAEA verlangen und darauf vertrauen, dass Forschungsergebnisse z. B. zu den tatsächlichen Gesundheitsfolgen der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl, die für die Interessen und Ziele der IAEA nachteilig sind, den Status der Vertraulichkeit erhalten und deshalb von der WHO, trotz detaillierter Kenntnis, der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden dürfen.

Quellen:
Otto Hug Strahleninstitut - MHM Ausgabe September 2001 K


© Mütter gegen Atomkraft e.V.